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Bozen/Rom - Ab 1. April 2011 können alle Arten von Meldungen von Hausangestellten (An- und Abmeldungen sowie Änderungen) nicht mehr an den Schaltern des INPS, sondern nur mehr in telematischer Form gemacht werden. Dazu braucht es eine persönliche Identifikationsnummer (PIN-Code = Personal Identification Number), welche für den Zugang zu den Online-Diensten des INPS/NISF erforderlich ist. Die Beant...
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