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Im kommenden Jahr werden drei neue EU-Aufsichtsbehörden eingerichtet, und zwar für Banken, Versicherungen und Wertpapiermärkte. Diese können selbst aktiv werden und Aufsichtsentscheidungen über Finanzunternehmen treffen, wenn Gefahr in Verzug ist. Daneben bleiben die nationalen Aufsichtsbehörden bestehen. Auch wird ein eigener Risiko-Rat eingerichtet, der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (...
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