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Das Familiengeld-Jahr läuft immer vom 1. Juli bis zum 30. Juni des nachfolgenden Jahres, weil als Bemessungsgrundlage ja das Familieneinkommen gilt und dieses Einkommen im Juni eines jeden Jahres durch die Steuererklärung fixiert wird.
Um das zustehende Familiengeld, welches in den meisten Fällen ja vom Arbeitgeber über die Lohntüte ausbezahlt wird, korrekt festlegen zu können, müssen die Arbeitne...
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