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Rom – Italien ist unter der Regierung Meloni von der früheren Praxis eines Jahreskontingents abgewichen und hat für die Beschäftigung von Personen aus Nicht-EU-Ländern im Zeitraum 2023–2025 ein Dreijahreskontingent festgelegt. Damit wurde die Beschäftigung dieser Mitarbeiter:innen – insgesamt betrachtet – für alle planbarer. Dieses Kontingent läuft nun aus und die Regierung plant wieder für einen ...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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