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Bozen – Das 13. Monatsgehalt muss den Arbeitnehmern aller Wirtschaftszweige anlässlich der Weihnachtsfeiertage jeweils für das laufende Sonnenjahr ausbezahlt werden. Bei verkürzter Arbeitszeit wegen Ein- oder Austrittes in den Betrieb steht es in Zwölfteln für jeden gearbeiteten Monat zu, wobei manche Kollektivverträge als „gearbeiteten Monat“ 15 oder mehr Tage anerkennen, andere nur den voll gear...
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