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Bozen (SWZ) - Vereinfacht ausgedrückt, verpflichten die Eigenkapitalrichtlinien Basel 1 (stammt aus dem Jahr 1988) und Basel 2 (wird als Weiterentwicklung von Basel 1 voraussichtlich 2007 in nationales Recht umgesetzt) die Banken, genügend Eigenkapital zu hinterlegen und stärker auf die Bonität ihrer Kunden zu achten, um die Risiken des Kreditgeschäftes besser abzusichern. Die Wirtschaftszeitung h...
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