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Das Erbe des Welterbes

DOLOMITEN – Am Grödner Joch soll noch dieses Jahr die erste territoriale verkehrsberuhigte Zone Italiens entstehen – UNESCO sei Dank. Derzeit werden letzte rechtliche Details geklärt. Doch der Plan steht: Ohne Fahrgenehmigung oder Parkplatzbuchung wird gestraft. Ab 2027 sollen weitere Dolomitenpässe folgen.

Lisa Maria Gasser von Lisa Maria Gasser
8. Mai 2026
in Südtirol
Lesezeit: 6 mins read

Foto: Shutterstock / Wirestock Creators

Wolkenstein/Corvara – Und es bewegt sich doch was. Jahrzehntelang wurde heiß diskutiert, wurden Vorschläge auf den Tisch gebracht und wieder verworfen. Jetzt soll das Verkehrsproblem auf den Dolomitenpässen endlich angegangen werden. „Die Zeiten sind heute reif“, sagt Ernest Cuccarollo, Anwalt, Gemeindereferent von Wolkenstein und Sprecher der Arbeitsgruppe, die in den vergangenen Monaten an einer Lösung gearbeitet hat. Als erster Schritt wird der Verkehr auf dem Grödner Joch beschränkt, mit einem weitreichenden Fahrverbot, das noch heuer getestet werden soll. Eine Premiere in Italien – mit der Absicht, das Konzept schon 2027 auf das Sellajoch und weitere Dolomitenpässe auszuweiten. Noch müssen letzte Details geklärt werden. Doch für die Beteiligten steht fest: Zurück soll es keines mehr geben.

Ein Abend im September

Der Startschuss für den Plan zur Verkehrsberuhigung der Dolomitenpässe, der nun auf dem Tisch liegt, fiel im Kulturhaus von St. Ulrich. Dort fand am 23. September 2025 eine Diskussionsveranstaltung zum „Verkehrschaos in den Dolomitentälern und auf den Pässen“ statt. Am Podium auch Landesrat Daniel Alfreider und der Grödner Mobilitätsexperte Helmuth Moroder. Nach einem hitzigen Abend schlug Moroder dem Landesrat einen Deal vor: Er wolle sich auf technischer Ebene und mit Fachleuten vor Ort um eine Lösung kümmern, Alfreider solle sich auf höchster politischer Ebene, sprich in Rom, dafür einsetzen, dass die Rahmenbedingungen passen.

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Das Grödner Joch queren an Spitzentagen über 7.000 Fahrzeuge – Verkehr, der sich zwangsläufig durch die Ortskerne im Tal wälzt.

Mit der zunehmenden Bekanntheit und Attraktivität des Dolomitengebiets, nicht zuletzt infolge der Anerkennung als UNESCO-Welterbe, haben Tagestourismus und Transitverkehr im Gröden- und Gadertal stetig zugenommen. Allein das Grödner Joch queren an Spitzentagen im Sommer über 7.000 motorisierte Fahrzeuge – Verkehr, der sich zwangsläufig durch die Ortskerne im Tal wälzt. Hinzu kommt: Seit einigen Jahren und immer stärker auch in der touristischen Nebensaison drängen Motorräder und Sportwagen auf die Dolomitenpässe. Versuche, den motorisierten Auswüchsen samt Luft- und Lärmbelastung Einhalt zu gebieten, gab es zuhauf. „Die ersten Forderungen nach einer Lösung kamen vor 30 Jahren aus St. Ulrich“, erinnert Bürgermeister Tobia Moroder. Das Ringen scheiterte ein um das andere Mal – an der fehlenden rechtlichen Grundlage genauso wie am mangelnden politischen Konsens zwischen Talschaften und Provinzen. Bis jetzt.

Breiter Konsens und ein Komma

Der Pakt, der im September in St. Ulrich zustande kam, hielt. Schon im Oktober startete in Gröden eine Arbeitsgruppe, um einen Projektvorschlag für die Verkehrsberuhigung der Dolomitenpässe auszuarbeiten. Das Landesamt für Mobilität, IDM, die Tourismusvereine Gröden und Alta Badia wurden dazugeholt, federführend aber blieben die ladinischen Gemeinden.

„Zum ersten Mal hat es eine wirklich konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Talschaften und mit dem Land gegeben“, berichtet Ernest Cuccarollo, „denn alle haben den Verkehr auf den Pässen als Problem erkannt, das es dringend zu lösen gilt.“ Tatsächlich lag bereits nach wenigen Monaten ein Konzept vor. Dass man sich zunächst auf das Grödner Joch konzentriert hat, hat pragmatische Gründe: Pass, Zufahrtsstraßen und betroffene Gemeinden liegen allesamt auf Südtiroler Provinzgebiet. Damit entfiel die Abstimmung mit Trentino und Belluno und das Risiko, erneut in einer Sackgasse zu enden.

„Zum ersten Mal hat es eine wirklich konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Talschaften und mit dem Land gegeben.“ (Ernest Cuccarollo)

Die rechtliche Basis für die Verkehrsberuhigung liefert das im November 2024 in die Straßenverkehrsordnung aufgenommene Komma 1-sexies des Art. 6: Regionen und autonome Provinzen können in UNESCO-Gebieten und für höchstens fünf Monate im Jahr territoriale verkehrsberuhigte Zonen (VBZ, im Italienischen zone a traffico limitato, kurz ZTL) einrichten. Bis dahin waren solche Zonen ausschließlich innerhalb geschlossener Ortschaften möglich. Den Passus, für den sich Alfreider in Rom eingesetzt hatte, nennt Moroder „die Rettung“ im Kampf gegen die Verkehrsbelastung. Nun soll die UNESCO-Anerkennung, lange Treiberin des Verkehrs, zum Hebel gegen ihn werden, das Grödner Joch die erste außerstädtische VBZ Italiens.

Sperre und Strafen im Sommer

Der Vorschlag der Arbeitsgruppe sieht eine verkehrsberuhigte Zone in den fünf verkehrsreichsten Monaten des Jahres, also im Sommer, vor. Aufs Grödner Joch soll nur mehr fahren dürfen, wer eine entsprechende Genehmigung besitzt oder im Voraus einen Parkplatz am Pass reserviert hat. Kontrolliert werden soll an zwei Checkpoints bei Plan de Gralba und Kolfuschg. Dort sollen Videokameras die Kennzeichen scannen und automatisch Strafen verhängen, wenn das Fahrzeug keine Zufahrtsberechtigung hat. Vorgesehen sind 87 bis 344 Euro.

Frei verkehren dürften Rettungsdienste, Zivilschutz, Polizei und landwirtschaftliche Fahrzeuge. Wer in der VBZ wohnt, arbeitet, Grund, Immobilien oder ein Unternehmen besitzt, soll vom Fahrverbot ebenfalls ausgenommen sein und einen Jahrespass erhalten. Feriengäste der drei Beherbergungsbetriebe in der betroffenen Zone sollen für die Dauer des Aufenthalts eine Zufahrtsberechtigung erhalten. Auch für die Ansässigen der angrenzenden Gemeinden soll es Ausnahmen geben.

Es sind Strafen von 87 bis 344 Euro vorgesehen.

Lieferanten, Unternehmen und Handwerksbetriebe, die von außerhalb kommen und einen Arbeitsauftrag in der VBZ haben, sollen ihre Fahrzeuge für jede einzelne Zufahrt registrieren müssen; ebenso die Gäste der dortigen Restaurantbetriebe. Urlauber:innen, die in den Gemeinden entlang der Straßen zum Grödner Joch übernachten, sollen über den Pass fahren dürfen – allerdings nur am An- und Abreisetag, um Umwegverkehr, etwa über das Pustertal, zu vermeiden.

Günstiger parken mit Südtirol Pass

Geplant ist eine Online-Plattform, über die die zufahrtsberechtigten Fahrzeuge registriert und die Parkplätze gebucht werden können. Bei der Buchung muss das Kennzeichen angegeben werden – die Videokameras an den Checkpoints erkennen das Fahrzeug dann als zufahrtsberechtigt. Am Grödner Joch sind rund 150 nummerierte Stellplätze vorgesehen, die ausschließlich zwischen 4 und 22 Uhr nutzbar sind und für mindestens zwei Stunden reserviert und bezahlt werden müssen. Die vorgeschlagenen Tarife reichen von 20 Euro (für zwei Stunden) bis 50 Euro (Tagestarif). Wer ein Abonnement des öffentlichen Personennahverkehrs hat, soll die Hälfte zahlen und von 4 bis 8 Uhr und von 18 bis 22 Uhr gratis parken – eine Reservierung ist trotzdem notwendig.

Vor den Checkpoints sollen Beschilderung und Infopoints über das Fahrverbot informieren und den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel ermöglichen. Damit das Grödner Joch erreichbar bleibt, ist ein Busdienst im 15-Minuten-Takt geplant. Die privaten Aufstiegsanlagen sollen mit einer „attraktiven Tariffestlegung“ einen Anreiz für sanfte Mobilität schaffen. Zu den Fahrverboten kommen verstärkte Lärm- und Abgaskontrollen.

Mit den Betrieben, die in der künftigen VBZ liegen, habe es früh schon einen Austausch gegeben.

So weit der Plan, den die zuständigen Gemeinden Wolkenstein und Corvara bereits im März gutgeheißen haben – und für den viele Gespräche nötig waren, wie Ernest Cuccarollo berichtet. Mit den Betrieben, die in der künftigen VBZ liegen, habe es früh schon einen Austausch gegeben. Die Hotels und Restaurants sollen nicht zuletzt die Fahrzeuge ihrer Gäste für die Zufahrtsberechtigung registrieren. Breiter Protest sei ausgeblieben, berichtet Cuccarollo. Manch einer am Pass sehe die Verkehrsberuhigung sogar als Aufwertung des eigenen Betriebs, dem sie Exklusivität verleihe – „und wer im Restaurant reserviert hat, darf ohnehin aufs Joch fahren“.

Start im Herbst 2026, Ausweitung 2027?

Die Gemeinden entlang der Straßen zum Grödner Joch werden an der Realisierung des Projekts „Verkehrsberuhigte Zone Dolomitenpässe“ mitwirken – vermutlich in Form einer Beteiligungsstiftung (fondazione di partecipazione). Ende April sicherten Kastelruth und St. Christina mit einem Grundsatzbeschluss organisatorische wie finanzielle Unterstützung zu. St. Ulrich folgte am Montag dieser Woche.

Ob das Projekt technisch machbar ist und wo gegebenenfalls Anpassungen nötig sind, soll im September und Oktober dieses Jahres am Grödner Joch getestet werden. Ab 2027 ist geplant, das Konzept auch auf das Sellajoch sowie weitere Dolomitenpässe auszuweiten. Zunächst müssen noch rechtliche Details geklärt werden, „deshalb laufen die Arbeiten gerade auf Hochtouren und allen Ebenen weiter“, so Cuccarollo. Es gehe um Absprachen mit den Parkplatzbetreibern und um grünes Licht aus Rom. Denn das Land könne als Betreiberin der Straßen die Verkehrsbeschränkung zwar selbst einführen, für die Videoüberwachung brauche es jedoch das ministerielle Okay. Außerdem ist die Frage, ob die geplanten Ausnahmen vom Fahrverbot auf rechtlich sicheren Füßen stehen, noch nicht endgültig geklärt. Dafür hat das Land den auf Verkehrsrecht spezialisierten Florentiner Rechtsanwalt Fabio Piccioni beauftragt. „Wir müssen sicher gehen, dass die Regelung mit Landes-, nationalem und EU-Recht vereinbar ist“, erklärt Michael Andergassen, der als Sonderbeauftragter für Landesmobilitätsplanung und Verkehrssteuerung die Gemeinden bei der Umsetzung unterstützt.

Vorbild für Italien?

Vorigen Donnerstag war Landesrat Alfreider zu einer Aussprache mit Unterstaatssekretär Tullio Ferrante im Verkehrsministerium. Ferrante stammt aus der Nähe von Neapel, wo die Diskussion um eine territoriale VBZ ebenfalls läuft und man mit großem Interesse beobachtet, was in den Dolomiten passiert. Die Amalfiküste ist UNESCO-Welterbe und könnte dem Südtiroler Beispiel folgen.

Auch Trentino und Belluno seien über die Pläne informiert, heißt es aus der Grödner Arbeitsgruppe. Für eine Ausdehnung der VBZ auf weitere Dolomitenpässe ab 2027 müssen die beiden Provinzen mitziehen – sie sind dort territorial zuständig. Timmelsjoch, Jaufenpass oder Penser Joch hingegen, wo die Verkehrsbelastung genauso gestiegen ist, können das Modell Grödner Joch nicht übernehmen. Außerhalb des UNESCO-Gebiets greift Art. 6 Komma 1-sexies der Straßenverkehrsordnung nicht.

Nach drei Jahrzehnten Stillstand soll das Grödner Joch nun zum Testfall werden.

Wenn das System gut funktioniere und von der lokalen Bevölkerung weiterhin gut aufgenommen werde, sei er zuversichtlich, dass die Nachbarprovinzen nachziehen werden, sagt Ernest Cuccarollo: „Wir haben sicherlich eine Vorreiterrolle.“ An dem Projekt rütteln werde man nicht mehr. Sollte es Verzögerungen geben, verschiebe man die Pilotphase eben um ein Jahr.

Nach drei Jahrzehnten Stillstand soll das Grödner Joch nun also zum Testfall werden: dafür, wie sich der ausufernde Verkehr in einem UNESCO-Gebiet bändigen lässt, und dafür, ob das, was Südtirol im Alleingang anstoßen konnte, auch über die Provinzgrenzen hinaus Schule macht.

TRANSPARENZHINWEIS Die Autorin ist seit Mai 2025 Gemeinderätin in Kastelruth und war an der Abstimmung über die Einführung einer verkehrsberuhigten Zone auf den Dolomitenpässen im Gemeinderat beteiligt. Der Artikel wurde mit dem üblichen journalistischen Anspruch verfasst.

Schlagwörter: 18-26free

Ausgabe 18-26, Seite 2

Lisa Maria Gasser

Lisa Maria Gasser

Nach dem Studium in Trient und Wien wieder in Seis angekommen. Sieben Jahre beim Onlineportal salto.bz. Jetzt freiberufliche Journalistin, seit 2022 auch für die SWZ. Geschichten begegnen überall – einfach hinhören.

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