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Rom – Gestern standen wir noch am Abgrund. Heute sind wir schon einen Schritt weiter. Mit diesem Aphorismus lässt sich das Dilemma der unbeliebten Wertschöpfungssteuer Irap treffend umschreiben. Der Staat befreit mit dem Haushaltsgesetz 2022 die Einzelunternehmen und die Freiberufler (ausgenommen die Sozietäten) von der Irap. Die Gesellschaften und Sozietäten unterliegen weiterhin der Steuer. Die ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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