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Rom – Wie in den vergangenen Jahren sind auch heuer in der Einkommenserklärung „Redditi“ im eigenen Vordruck RW die Sach- und Finanzvermögen im Ausland anzugeben. Dies wird allerdings in vielen Fällen vergessen; die Unterlassung wird mit empfindlichen Strafen geahndet, auch wenn kaum oder nur eine geringe Steuerhinterziehung vorliegt. Die Meldung dient einerseits für das sogenannte Überwachungsver...
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