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Rom – Die Hypothekarzinsen für ein Darlehen, das für den Ankauf der Hauptwohnung aufgenommen wurde, sind bis zum Betrag von 2.582,28 Euro (vormals 500.000 Lire) im Ausmaß von 19 Prozent von den Steuern absetzbar (Art. 156 abs. 1-ter EESt). Wird das Darlehen von den beiden Ehepartnern gemeinsam aufgenommen, steht der Absetzbetrag nur jeweils zur Hälfte zu bzw. im Verhältnis zum Anteil des Darlehens...
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