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Bozen - Die arbeitsrechtliche Behandlung dieser Sonn- bzw. Feiertagsarbeit wird durch das landesweite Zusatzabkommen zwischen den Sozialpartnern der Bereiches Handel/Dienstleistungen vom 24. Juni 2003 neu geregelt. 1. Arbeitsstunden am 1. und am 2. Adventssonntag: Für die geleisteten Arbeitsstunden an diesen Tagen ist eine Entlohnung von 150% des Stundenlohnes vorgesehen und diese ist wie folgt a...
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