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Rom – Am 13. August ist die Frist für den Antrag auf den Verlustbeitrag verfallen, der für Unternehmen mit Vorjahreserlösen bis zu fünf Millionen Euro vorgesehen worden ist (die in einer Kammer eingetragenen Freiberufler waren ausgeschlossen). Abgesehen von einigen Ausnahmen erfolgten Zuerkennung und Berechnung des Beitrages mit Bezug auf die Verminderung des fakturierten Umsatzes zwischen April 2...
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