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Rom – Es laufen derzeit Beanstandungen gegenüber Unternehmen, welche Covid-Beiträge erhalten und Steuerverluste vorgetragen haben. Die Finanzverwaltung verlangt nämlich, dass die vorgetragenen Steuerverluste um den Betrag der erhaltenen Beihilfen zu kürzen sind. Wir haben darüber in der SWZ 40/25 berichtet.
Diese Kürzung der Steuerverluste würde aber einer indirekten, nachträglichen Besteuerung de...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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