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Rom – Die Eigenerklärung über die Covid-Beihilfen, die nach den Bestimmungen des Dachrahmens (Regime ombrello) in den Jahren 2020 und 2021 gewährt wurden, ist bis 30. November 2022 in elektronischer Form zu versenden. Es ist diesbezüglich ein neuer, vereinfachter Vordruck erlassen worden (vgl. SWZ 42/22 vom 4. November), der in den meisten Fällen eine wesentliche Vereinfachung ermöglicht. Es genüg...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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