Bozen/Rom – Wir erinnern uns: Vor rund zwei Jahren, kurz nach Ausbruch der Covid-19-Pandemie und den massiven Einschränkungen der wirtschaftlichen Tätigkeiten, beschloss die Südtiroler Landesregierung, zusätzliche Zeiträume des Lohnausgleichs zu der staatlichen Regelung zu finanzieren (siehe SWZ Nr. 24/2020, nachzulesen hier auf SWZonline und in der SWZapp). Die damalige Krisensituation bewog die ...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.