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Rom – Aufgeschoben ist nicht aufgehoben! Alle „Wirtschaftsbeteiligten“ (gemeint sind die Unternehmen, Freiberufler und andere Körperschaften) haben bekanntlich eine eidesstattliche Versicherung oder Eigenerklärung abzugeben, in welcher sie die bis 2021 erhaltenen Covid-19-Beihilfen anzugeben haben; genauer: die über den „befristeten Rahmen für Staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft anges...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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