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Rom – Zwei ähnliche Bestimmungen der sogenannten Ausgleichsverordnung (DL Nr. 137/2020) sehen, nach den Änderungen im Ratifizierungsgesetz, die Steuerbefreiung von verschiedenen Corona-Beihilfen vor. Eine erste Bestimmung (Art. 6-bis Abs. 9) bezieht sich auf bestimmte einzelne Beihilfen: Die Beihilfen für Internationalisierung sowie für Theater und Kino (Art. 72 und 89 DL Nr. 18/2020; „Cura Italia...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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