Bozen – Bis zum 31. Mai 2022 können Unternehmen, die besonders stark unter den Folgen des epidemiologischen Notstands zu leiden hatten, um Landesbeihilfen ansuchen. Diese werden nach Fixkosten bemessen.
Reisebüros, Diskotheken und Tanzlokale, Fitnesszentren und Anbietende von Tanzkursen oder von Sportunterricht, aber auch Eventorganisatoren und Personenbeförderungsunternehmen haben in den vergangenen Monaten besonders starke Umsatzeinbußen verzeichnet. Die Landesregierung hat daher heute (3. Mai) auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer beschlossen, diese Unternehmen auch im laufenden Jahr zu unterstützen, damit sie „die Auswirkungen der Pandemie vollständig hinter sich lassen können“, wie es im Beschluss der Landesregierung heißt.
Zuschüsse von bis zu 80.000 Euro
Darin wurden auch die Richtlinien festgelegt, nach denen die Landesabteilung Wirtschaft die Beihilfen an die Unternehmen vergibt. Demnach können Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen, die in den Bereichen der Reiseveranstaltung, der Diskotheken und Tanzlokale, der Fitnesszentren, Tanzkurse, des Sportunterrichts, aber auch der Eventorganisation oder der Personenbeförderung tätig sind und 2021 einen mindestens 50-prozentigen Umsatzrückgang gegenüber 2019 nachweisen können, bis zum 31. Mai 2022 um diese Corona-Unterstützung des Landes ansuchen.
Gewährt werden Zuschüsse von bis zu 80.000 Euro, deren Höhe sich nach jener der Fixkosten und dem Umsatzrückgang richtet. Bei der Kostenberechnung können 81 Positionen mitberechnet werden, darunter Strom, Heizung, Telefon, Versicherungen, Werbung, Reinigungsspesen, Abfallgebühren, Pacht, Miete und Instandhaltungsspesen.
Die Ansuchen können über zertifizierte Mail (PEC) eingereicht werden. Sie werden dann chronologisch bearbeitet. Alle Informationen zu den Corona-Hilfen gibt es auf dem Corona-Hilfen-Portal der Landeswebseite.