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Rom – Mit einer Verordnung der Einnahmenagentur (Nr. 369141 vom 9. Oktober 2025) werden die Mitteilungen an die Steuerpflichtigen geregelt, mit welchen in Bezug auf die Steuerperiode 2023 und die MwSt-Jahreserklärung (Iva 2024) die festgestellten Unstimmigkeiten aufgezeigt werden. Es geht dabei insbesondere um Abweichungen, die sich zwischen der Jahreserklärung und den elektronischen Rechnungen so...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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