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Rom – In der Steuererklärung für 2018 (Redditi 2019) hatte man erstmals in der Übersicht RS (Zeilen RS401-RS402) die erhaltenen Staatsbeihilfen anzugeben, die dann von der Einnahmenagentur in das Verzeichnis der Staatsbeihilfen (RNA) eingetragen wurden. Mit einer Verordnung der Einnahmenagentur vom 18. Oktober 2022 werden die Modalitäten erlassen, um die etwaigen Fehler in diesen Mitteilungen den ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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