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Rom - Die Datenschutzbehörde hat mit Beschluss vom 29. April 2009 von der Finanzverwaltung verlangt, dass die Angaben in den Kassenbelegen über Medikamente und Arzneien aus Gründen des Datenschutzes geändert werden müssen. Derzeit müssen bekanntlich die Medikamente für die steuerliche Abzugsfähigkeit als Sonderausgaben durch einen Kassenzettel belegt werden. Dieser hat folgende Angaben zu enthalte...
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