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Rom – Seit 13. Juli können die Guthaben aus dem Steuerbonus für Mieten abgetreten werden (Art. 28 DL Nr. 34/2020; vgl. SWZ Nr. 27/20, nachzulesen hier auf SWZonline oder über die SWZapp). Die Einnahmenagentur hat nun mit Erlass (Nr. 39/E vom 13. Juli 2020) die Zahlungs-Codes veröffentlicht, mit welchen die Übernehmer der Guthaben die Verrechnung mit eigenen Steuern und Sozialabgaben vornehmen könn...
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