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Der Ministerrat hat am vergangenen Freitag Änderungen zur Reform des Arbeitsmarktes (Biagi-Gesetz) verabschiedet, über die aber noch nicht definitiv Klarheit herrscht (zumal sie bei Redaktionsschluss noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht waren). Sicher scheint, dass es freie Mitarbeiten laut bestehenden Verträgen (die nach der italienischen Bezeichnung „Collaborazioni coordinate continuative“ kur...
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