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CIN-Portal für Gastbetriebe: Recht auf Muttersprache eingefordert

TOURISMUS – Beherbergungsbetriebe brauchen künftig einen Code namens CIN. Der Landeshauptmann hat in Rom interveniert, damit das Portal auch in deutscher Sprache verfügbar ist.

Südtiroler Wirtschaftszeitung von Südtiroler Wirtschaftszeitung
10. Oktober 2024
in News
Lesezeit: 1 mins read

Foto: Shutterstock / Dragon Images

Bozen/Rom – Landeshauptmann Arno Kompatscher hat in einer schriftlichen Note an Tourismusministerin Daniela Santanché auf das verfassungsrechtlich geschützte Grundrecht verwiesen, in der öffentlichen Verwaltung die Muttersprache zu verwenden. Er bezieht sich dabei auf das Portal zum Erhalt des sogenannten CIN-Codes (Codice Identificativo Nazionale).

Diesen Code benötigen künftig alle Beherbergungsbetriebe und Immobilien für touristische Kurzzeitvermietungen. Wer keinen CIN-Code vorweisen kann, dem drohen Geldstrafen in Höhe von 800 bis 8.000 Euro.

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„Laut Autonomiestatut ist die deutsche Sprache der italienischen in der Region gleichgestellt und ist damit offizielle Landessprache. Es ist wichtig, dass oft komplizierte bürokratische Verwaltungsabläufe in der Muttersprache bewältigt werden können“, sagt der Landeshauptmann. Laut Dekret des Staatspräsidenten müssten technische Instrumente und Dokumente in beiden Sprachen vorliegen, sofern diese laut Gesetz den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden müssen.

Damit gelte dies auch für die Erstellung des CIN, der von den Betreibenden der entsprechenden Betriebe verpflichtend innerhalb von 60 Tagen ab 3. September zu erstellen ist und in der Folge am Betrieb sichtbar angebracht werden muss.

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