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Ein umfassendes Sicherheitskonzept zur Absicherung der EDV-gestützten Datenbestände ist notwendiger denn je. Dem hat auch der Gesetzgeber Rechnung getragen. Das neue Datenschutzgesetz, welches seit 1. Jänner 2004 in Kraft ist, muss innerhalb 30. Juni beziehungsweise 31. Dezember 2004 umgesetzt werden. Hiermit erhält die Pflicht zum sicheren Umgang mit sensiblen Daten und dem Schutz der IT-Systeme ...
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