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Rom - Die Zentralkammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater hat auf der Grundlage der amtlichen Anleitungen eine „Check-list“ ausgearbeitet, aufgrund welcher die Prüfungshandlungen für die Erteilung des Bestätigungsvermerks für die MwSt-Jahreserklärung durchgeführt werden können. Der Vermerk ist bekanntlich notwendig, um die externe Verrechnung von MwSt-Guthaben von mehr als 15.000 Euro vorneh...
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