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Die Nachtragsverordnung (DL Nr. 223/2006) ist letzten Mittwoch nach Redaktionsschluss von der Abgeordnetenkammer endgültig ratifiziert worden. Aufgrund der Vertrauensfrage wurde der vom Senat verabschiedete Text ohne Änderungen genehmigt. Die vom Senat vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen treten aber erst am Folgetag nach der Veröffentlichung im Staatlichen Amtsblatt in Kraft. Dies dürfte in ...
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