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Rom – Die Erstattung der Fahrtspesen an die unselbstständigen Arbeitnehmer für den Außendienst ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Sie gelten nicht als Lohnvergütung und unterliegen somit nicht der Lohnsteuer. Man unterscheidet dabei zwischen Außendienst außerhalb der Arbeitsgemeinde und Außendienst innerhalb der Gemeinde, in welcher sich der vertragliche Arbeitsplatz befindet. Von di...
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