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Viele Unternehmen nutzen die Möglichkeit: Für jeden Arbeitstag können sie ihren Mitarbeitern einen Essensgutschein von bis zu 5,29 Euro aushändigen, ohne dass für diese Zuwendung Lohnsteuern und Sozialabgaben fällig werden. Genau genommen kommt die Zuwendung einer Gehaltserhöhung gleich, die demnach steuer- und sozialabgabenpflichtig wäre. Doch Mitte der Achtzigerjahre beschloss der italienische G...
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