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Rom - Unscheinbar verpackt im Artikel 18, Absatz 1 des neuen Einheitstextes über die Sicherheit am Arbeitsplatz (Gesetzesvertretendes Dekret Nr. 81 vom 8. April 2008, siehe SWZ vom 9. Mai) ist die Bestimmung über die Meldung von Arbeitsunfällen beim ersten Durchsehen des immerhin 306 Artikel starken Gesetzeswerkes beinahe übersehen worden. Mit Aussendung vom 15. Mai hat das INAIL nun darauf aufmer...
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