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Das Land erstattet im Falle eines krisenbedingten Zahlungsausfalles 80 Prozent der Summe zurück, für die die Garantiegenossenschaft aufkommen muss – sozusagen bürgt das Land für den Bürgen. Das hat die Landesregierung vor wenigen Wochen beschlossen. Allerdings wurde der Beschluss vielfach falsch verstanden: Die 80 Prozent gelten nur bei Unternehmen, die nach dem 1. Juli 2008 in finanzielle Schwier...
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