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Rom – Die britischen Unternehmen, welche bislang in der EU über eine direkte MwSt-Registrierung tätig waren, können diese beibehalten. Die Einnahmenagentur hat kürzlich mit einem Erlass (Nr. 7/E vom 1. Februar 2021) bestätigt, dass auch künftig für MwSt-Zwecke die direkte Registrierung britischer Unternehmen möglich ist (Art. 35-ter MwStG). Im Brexit-Abkommen von Ende 2020 ist unter anderem nämlic...
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