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Rom/Brüssel – Großbritannien ist bekanntlich mit 1. Februar 2020 aus der EU ausgetreten. Aus steuer- und zollrechtlicher Sicht gilt allerdings eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2020. Bis zu diesem Stichtag bleiben die bisherigen Regeln über den innergemeinschaftlichen (ig) Warenverkehr unverändert bestehen. Dies wird in einer Note der Zollverwaltung vom 31. Jänner 2020 festgehalten.
Bis...
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