Bozen – Nichts geht mehr, und das kurz vor Pfingsten. Am Samstag, 30. Mai wird der Brennerkorridor zur verkehrspolitischen Zäsur. Aufgrund einer von Karl Mühlsteiger, Bürgermeister der Tiroler Gemeinde Gries am Brenner, als Privatperson angemeldeten Versammlung auf Basis einer Rechtsprechung des Landesverwaltungsgerichtes kommt es im Wipptal zu einer umfangreichen Verkehrssperre des gesamten Brennerkorridors.
Betroffen ist jeglicher Durchzugsverkehr, der Tirol nur queren möchte – etwa von Deutschland kommend in Richtung Italien. Lokale Ausweichmöglichkeiten gibt es nicht. Alle Infos stellt das Land Tirol unter online zur Verfügung.
Acht Stunden Vollsperre auf der A13
„Der Brennerkorridor am 30. Mai ist für den Durchzugsverkehr komplett gesperrt. Es gibt keine lokalen Ausweichmöglichkeiten. Daher gilt es, Tirol großräumig zu umfahren“, so Kathrin Eberle, Bezirkshauptfrau des Bezirks Innsbruck-Land. „Insbesondere in den Stunden vor und nach der Sperre aber auch an den Tagen davor und danach ist mit erhöhtem Verkehrsaufkommen und damit einhergehenden Verkehrsbehinderungen zu rechnen.“
„Insbesondere in den Stunden vor und nach der Sperre aber auch an den Tagen davor und danach ist mit erhöhtem Verkehrsaufkommen und damit einhergehenden Verkehrsbehinderungen zu rechnen.“ Kathrin Eberle
Konkret wird die A 13 Brenner Autobahn zwischen der Mautstelle Schönberg und dem Brenner in beide Fahrtrichtungen von 11 bis 19 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt. Es gibt keine Ausnahmen. Auch ein Ausweichen über das lokale Straßennetz ist nicht möglich: Die Landesstraßen B 182 Brennerstraße und L 38 Ellbögener Straße sind zur Aufrechterhaltung der Verkehrs- und Versorgungssicherheit der Region für den Durchzugsverkehr gesperrt. Ausgenommen sind lediglich Ziel- oder Quellverkehr. Auch die B 183 Stubaitalstraße ist am 30. Mai nur für den Ziel- oder Quellverkehr nutzbar.
Keine Schlupflöcher auf den Nebenstraßen
Die Sperren werden durch die Polizei streng kontrolliert. Wer die B 182 Brennerstraße, die L 38 Ellbögener Straße oder die B 183 Stubaitalstraße nutzen möchte, muss glaubhaft nachweisen können, zum Ziel- oder Quellverkehr zu gehören – etwa mit einer Buchungsbestätigung für ein Hotel in der Region oder einem Lieferschein. Der Ausgangspunkt oder Zielort der Fahrt muss glaubhaft nachgewiesen werden.
„Möglich ist das etwa mit einer Buchungsbestätigung für ein Hotel in der Region oder einen Lieferschein.“ Enrico Leitgeb.
„Jede und jeder, der an diesem Tag die Landesstraßen B 182 Brennerstraße, L 38 Ellbögener Straße oder B 183 Stubaitalstraße nutzen möchte, muss glaubhaft nachweisen können, zum Ziel- oder Quellverkehr zu gehören. Möglich ist das etwa mit einer Buchungsbestätigung für ein Hotel in der Region oder einen Lieferschein. Unbefugte Fahrzeuge müssen von uns zurückgeschickt werden“, so Enrico Leitgeb, Leiter der Landesverkehrsabteilung der Polizei. Das bedeutet: Die Straße schnell für einen Kaffee oder zum Tanken zu nutzen und anschließend weiter über den Brenner zu fahren, ist nicht möglich. Allenfalls können auch Strafen verhängt werden.

Transit-Lkw: Fahrverbot ab 9 Uhr
Besonders hart trifft es den Schwerverkehr. Am Samstag, 30. Mai 2026, gilt auf allen Straßen in Tirol ein Fahrverbot für Lkw mit über 7,5 Tonnen, wenn das Ziel der Fahrt über den Autobahnabschnitt Hauptmautstelle Schönberg bis Anschlussstelle Brenner Nord der A 13 Brenner Autobahn oder über den Bezirk Lienz erreicht werden soll. Damit gilt am 30. Mai 2026 ein Fahrverbot für Transit-Lkw über 7,5 Tonnen, die Tirol über den Brenner durchqueren möchten. Für Transit-Lkw auf der Nord-Süd-Route beginnt das Fahrverbot ab 9 Uhr und gilt für ganz Tirol.
Ein Ausweichen über das niederrangige Straßennetz – Gemeindestraßen, Landesstraßen B und L – ist für den Schwerverkehr nicht möglich.
Kontrollen schon an den Grenzen
Die Polizei wird am 30. Mai Kontrollen an allen Grenzen Tirols durchführen – etwa in Kiefersfelden, Vils/Reutte, Scharnitz oder am Achenpass, aber auch von Süden kommend in Sillian oder am Reschenpass.
„Unberechtigte Transit-Lkw werden ebenfalls kontrolliert und müssen allenfalls an den Grenzen umkehren.“ Enrico Leitgeb
„Transitreisende sollen am 30. Mai nicht bis an die Grenzen Tirols fahren, sondern vorher großräumig – etwa am Inntaldreieck, bei Rosenheim oder bei Verona – bereits auf Alternativrouten ausweichen. Unberechtigte Transit-Lkw werden ebenfalls kontrolliert und müssen allenfalls an den Grenzen umkehren“, erklärt Enrico Leitgeb.
Kommt es innerhalb Tirols dennoch zu größeren Verkehrsbeeinträchtigungen, wird auch der Pkw-Verkehr bei der Einreise an den Grenzübergängen nach Tirol reguliert beziehungsweise eingeschränkt, um die Versorgungssicherheit in Tirol sicherzustellen.

















