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Rom – Das Haushaltsgesetz 2018 (Ges. Nr. 205/2017 Abs. 3) hat bekanntlich den Steuerabsetzbetrag von 50 Prozent für die Wiedergewinnungsarbeiten um ein weiteres Jahr verlängert und gleichzeitig die bisherige Obergrenze von 96.000 Euro bestätigt. Auch der Absetzbetrag von 65 Prozent für die energetischen Baumaßnahmen wurde bis Ende 2018 aufgeschoben. Der Steuerbonus für die energetischen Maßnahmen ...
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