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Rom – Die Sonderabschreibung von 140 Prozent und die Hyperabschreibung von 250 Prozent stellen bekanntlich eine Erhöhung der Anschaffungskosten für Zwecke der steuerlichen Abschreibungen dar. Es handelt sich um einen Bonus (von 40 bzw. 150 Prozent), der auf die steuerliche Abschreibungsdauer aufgeteilt und nur außerbuchhalterisch in der Steuererklärung als Minusposten in der Mehr-Weniger-Rechnung ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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