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Rom – Zwei kürzlich erteilte Auskünfte befassen sich mit dem Fassadenbonus, insbesondere hinsichtlich der von außen einsichtbaren Fassaden. Grundsätzlich wird festgehalten, dass die Beurteilung, ob die Fassade von öffentlichem Grund aus zumindest teilweise einsichtbar ist, einen faktischen Tatbestand darstellt, der nicht über ein Auskunftsverfahren geklärt werden kann. Gegebenenfalls wird dies im ...
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