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Rom - Bei Steuerbegünstigungen stellt sich immer die Frage ob ihrer Kumulierung mit anderen Beihilfen. Diesbezüglich ist ein interessanter Beitrag von Alessandro Sacrestano in „Il Sole - 24 Ore“ vom 27. August 2009 zu verzeichnen: Es wird die Auffassung vertreten, dass die sogenannte Tremonti-Beihilfe mit dem Steuerabsetzbetrag von 55 Prozent für Energiesparmaßnahmen kumuliert werden kann. Der Ste...
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