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Bonus für energetische Sanierung als Zuschuss ausweisen

BUCHHALTUNG - Der Steuerbonus für energetische Sanierung ist laut OIC von den Unternehmen als Investitionszuschuss zu behandeln. Maßgebend ist dabei die von der Einnahmenagentur noch zu klärende Frage, ob der Bonus steuerpflichtig ist oder nicht.

Walter Großmann von Walter Großmann
27. August 2021
in Steuern & Recht
Lesezeit: 4 mins read

Foto: Shutterstock

Rom – Das OIC, das italienische Gremium für die Aufstellung der Rechnungslegungsgrundsätze, hat am 3. August 2021 in endgültiger Fassung das von der Einnahmenagentur angeforderte Dokument über die buchhalterische Behandlung der Zuschüsse für die Wiedergewinnungsarbeiten und energetischen Sanierungen veröffentlicht. Ende Jänner wurde diesbezüglich ein Arbeitsentwurf zur Konsultation vorgestellt, de...

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Ausgabe 33-21, Seite 9

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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