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Rom – Die Verordnung des Direktors der Einnahmenagentur vom 10. Juli 2020 (vgl. den getrennten Beitrag in dieser Ausgabe) regelt auch die Verwendung der beiden Absetzbeträge für die Anpassung der Räumlichkeiten mit Publikumsverkehr der Beherbergungsbetriebe, Restaurants und Einzelhandelsbetriebe, sowie für die Desinfizierung und den Ankauf von Schutzausrüstung. Die Verwendung kann durch Verrechnun...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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