Den SWZ-Newsletter abonnieren
Laut der italienischen Arbeitsgesetzgebung genießen alle Arbeitnehmer/innen einen Kündigungsschutz, d.h. jede Entlassung muss vom Arbeitgeber durch ausreichende Sachverhalte begründet sein. Dazu gibt es einerseits die Bestimmung, dass der Kündigungsschutz mit dem Erreichen der Voraussetzungen für die Altersrente erlischt; eine weitere Bestimmung besagt, dass jeder Arbeitnehmer - männlich oder weib...
Flexi-Abo
Hier können Sie sich einen Überblick über die Abo-Optionen der SWZ verschaffen.
Sie haben bereits ein Abo? Hier anmelden
Sie haben bereits ein Abo, aber noch keine Zugangsdaten? Oder Probleme beim Einloggen?
Dann schicken Sie uns bitte hier eine Nachricht
Wochenblatt für Wirtschaft und Politik. Umfassende Informationen jeden Freitag seit 1919.
Innsbrucker Straße 23
39100 Bozen
Italien
info@swz.it
(+39) 0471 973 341
This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. We use technical cookies for website functionality and marketing cookies for anonymous statistics. By clicking Accept, you automatically agree to the marketing cookies, unless you have disabled them.