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Die mit 1. Jänner 2004 in Kraft getretene Reform des Gesellschaftsrechts enthält bekanntlich eine Übergangsregelung bis Ende September 2004. Diese sieht unter anderem vor, dass bis zu diesem Stichtag die Satzung der Kapitalgesellschaften an das neue Recht angepasst werden müssen; für die Genossenschaften ist hingegen Zeit bis Ende 2004. Diese Frist neigt sich nun langsam zum Ende und viele Gesells...
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