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Was für den Einzelhandel Normalität ist, stößt bei einigen Unternehmern noch auf Widerstand: die Zahlung über Bankomatkarte, im Fachjargon auch Debitkarte genannt. Nun werden die Unternehmen dazu „verpflichtet“ – doch Strafen sind keine vorgesehen.

Südtiroler Wirtschaftszeitung von Südtiroler Wirtschaftszeitung
20. Juni 2014
in Südtirol
Lesezeit: 3 mins read

Bozen – In nordeuropäischen Ländern ist die Debitkarte schon längst zum alltäglichen Zahlungsmittel auch für Beträge von ein paar Euro avanciert. Zudem machen sich Verbraucher überall in Europa mit den Möglichkeiten der kontaktlosen Zahlungsmittel vertraut. Hierzulande und in ganz Italien hingegen schimpfen manche Unternehmer und vor allem Freiberufler über die neue Regelung, laut der sie ihren Kunden für eine bequeme Bezahlung von Beträgen über 30 Euro POS-Geräte zur Verfügung stellen sollen (s. auch Artikel hier).

Im Juli letzten Jahres verabschiedete nämlich die EU-Kommission ein Maßnahmenpaket, das die Rahmenbedingungen im Zahlungsverkehr weiter an die Bedürfnisse eines modernen und effektiven europäischen Zahlungsverkehrsmarktes anpassen soll. Um den Zahlungsverkehr auch in Italien effizienter zu machen (s. Grafik) und gleichzeitig die Schattenwirtschaft zu reduzieren, haben das italienische Finanzministerium und jenes für Wirtschaft im Jänner dieses Jahres den Verbrauchern das Recht eingeräumt, ab 1. Juli überall mittels Debitkarte zu zahlen.

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In Schweden zahlt der Verbraucher gewöhnlich sogar den Kaffee mit seiner Debitkarte – allerdings ist der Ablauf so, dass der Kunde selbst seine Karte in das ihm zugewandte POS-Gerät steckt, der Verkäufer den Betrag in seine Kasse eintippt und der Kunde nur noch den Betrag bestätigt und den Pin eingibt. Die indirekten Kosten, die das Bargeld vor und nach seinem Inkasso verursacht, fallen weg. Der ganze Vorgang dauert im Regelfall kaum länger als eine Zahlung mit Bargeld, weil die Verbindungen der POS-Geräte besser funktionieren. In Italien gibt es immer noch analoge POS-Geräte, die entsprechend langsam sind.

Natürlich beklagen Unternehmer die zusätzlichen Kosten: Je nach Geschäftsvolumen und nach Verhandlungsstärke des Kunden fallen für ein POS-Gerät zwischen null und 50 Euro an Installationskosten sowie monatliche Kosten von etwa 15 Euro an. Hinzu kommen die Kommissionen, die vom durchschnittlichen Transaktionsbetrag abhängen und zwischen 0,4 und 0,8 Prozent bis hin zu maximal 2 Prozent bei Kleinstbeträgen ausmachen können. Ein weiteres Gesetzesdekret (Nr. 51), das am 29. Juli in Italien in Kraft tritt, soll die Kommissionen bei Kleinstbeträgen drosseln, um auch in diesem Segment bargeldlose Zahlungen attraktiver zu machen. Für die Unternehmen bedeutet dies, dass sie im Anschluss daran die Kommissionen mit ihren Banken neu verhandeln sollten.

Wie zu erwarten war, haben vor allem Freiberuflerkammern gegen das Recht der Kunden auf POS-Zahlung protestiert. Begrüßt wird die Tatsache, dass der Staat keine Strafen vorsieht, wenn man dieser Verpflichtung nicht nachkommt. Damit ist die „Verpflichtung“ keine gesetzliche Pflicht mehr. Der Gesetzgeber hofft also darauf, dass der Kunde selbst für die Umsetzung dieses Gesetzes sorgt, indem er auf sein Recht pocht, bequem mittels Debitkarte zahlen zu können, wenn er dies möchte. Wenn nun ein Anwalt oder ein Tapezierer kein POS-Gerät verfügbar hat, muss er dem Kunden, der persönlich erscheint, die Zahlung mit Banküberweisung ermöglichen und einen gewissen Zahlungsverzug in Kauf nehmen. Den verwaltungsmäßigen Aufwand, der anfällt, um die Zahlungen zu verfolgen und gegebenenfalls säumige Kunden zu mahnen, trägt letztendlich der Unternehmer, und das kostet Geld, vor allem in Zeiten wie diesen. Die Banca D’Italia schätzt die Kosten, die das Handling von Bargeld jährlich verursacht, auf zehn Milliarden Euro.

Der Unternehmerverband SHV-CNA unterstreicht in einer Aussendung das Grundprinzip, dass Anbieter und Kunde stets gemeinsam eine für beide geeignete Form der Bezahlung ausfindig machen sollten. Wenn diese in einem Angebot angeführt wird, kann der Kunde im Anschluss nicht mehr auf POS-Zahlung pochen. Damit wäre auch das Problem jener Freiberufler gelöst, für die POS-Zahlung wirklich nicht sinnvoll sind.

Drei Entwicklungsschritte weiter, als es die gesetzliche Verpflichtung vorschreibt und das damit verbundene Kleinklein provoziert, ist der Zahlungsmarkt selbst: Virtuelle Geldbörsen, die über eine Prepaid-Karte funktionieren – ob sie nun Vodafone Wallet oder TIM Wallet heißen (s. SWZ 21/14 vom 30. Mai 2014) – erfreuen sich zunehmenden Interesses. Auch die neueren Bankomatkarten der Raiffeisengruppe kann man heute schon für die Paypass-Funktion (NFC-Technologie) aktivieren lassen, um dann in Unternehmen wie Media World, Saturn, Chef Express, Zara oder McDonalds bei Beträgen unter 25 Euro ohne PIN-Eingabe zu zahlen. Auch die Südtiroler Sparkasse will ab Jänner 2015 nur noch Debitkarten mit NFC-Technologie ausgeben. In Europa bieten inzwischen über eine Million Geschäfte diesen bequemen Zahlmodus an.

Die Tatsache, dass die drei einheimischen Banken im Juni einen Zuwachs von 20 Prozent bei Installationen von POS- Geräten verbuchen konnten, lässt erwarten, dass die leisen Proteste nicht ernst gemeint waren und die Zeichen der Zeit von allen erkannt wurden.

EU-Länder mit den meisten Transaktionen im bargeldlosen Zahlungsverkehr 2012

Schlagwörter: 24-14freenomedia

Info

Was ist eine Debitkarte?
Es ist dies der internationale Begriff für das landläufig als Bankomatkarte bekannte Zahlungsmittel. Debitkarten sind in Europa in der Regel mit einem Chip ausgestattet, und die neuesten davon sind gemäß der NFC-Technologie für kontaktlose Zahlungsvorgänge vorbereitet. Diese Funktion muss der Karteninhaber allerdings zuerst bei seiner Bank aktivieren lassen.

Ausgabe 24-14, Seite 13

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