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Rom – Die Einnahmenagentur hat immer die Auffassung vertreten, dass eine Steuererklärung zu eigenen Gunsten nur innerhalb der Abgabefrist für die Steuererklärung des Folgejahres berichtigt werden kann (Art. 8-bis DPR Nr. 322/1998). Dies wurde auch vom Kassationsgerichtshof bestätigt. In der Rechtslehre (unter anderem der Zentralverband Assonime) war man hingegen der Auffassung, dass die spezifisch...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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