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Rom – Bis Donnerstag, 31. Mai, ist die MwSt-Quartalsmeldung für das erste Quartal 2018 bzw. für die Monate Jänner–März zu versenden. Es handelt sich bekanntlich um die Meldung der Eckdaten der monatlichen oder vierteljährlichen MwSt-Abrechnung. Für die nun fällige Meldung hat man erstmals den neuen, mit Verordnung vom 21. März 2018 erlassenen Vordruck zu verwenden. Gleichzeitig sind auch die amtli...
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