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Rom – Bei Ausgaben für energetische Maßnahmen an Gebäuden steht bekanntlich ein Steuerabsetzbetrag von 65 Prozent zu. Dieser Bonus ist mit dem Stabilitätsgesetz 2014 bis 31. Dezember 2014 aufgeschoben worden. Die bisherigen Schwellen für den Steuerabsetzbetrag von 100.000 Euro, 60.000 Euro und 30.000 Euro, die von der Art der Baumaßnahmen abhängen, sind unverändert geblieben. Im ersten Semester 20...
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