Bozen – Wie die Landesverwaltung berichtet, zeigen bereits mehrere Landesbedienstete Interesse daran, auch nach dem Erreichen der Höchstaltersgrenze weiterhin im Dienst zu bleiben. Sie wollen die neu geschaffene Möglichkeit nutzen, bis zum Alter von 70 Jahren beim Land zu arbeiten.
„Mit der neuen Regelung sichern wir für die Landesverwaltung wertvolle Kompetenzen für die Zukunft. Zugleich können viele erfahrene Mitarbeitende durch Arbeit weiter einen sinnstiftenden Beitrag für die Gesellschaft leisten“, sagt Personal- und Arbeitslandesrätin Magdalena Amhof.
So funktioniert die neue Regelung
Die Versetzung in den Ruhestand von Amts wegen erfolgt ab 2025 mit 67 Jahren. Gleichzeitig besteht nun aber in begründeten Fällen die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung bis 70 Jahren – etwa zur Einarbeitung neuer Kolleginnen und Kollegen oder im Rahmen einer Tutorentätigkeit. Bei der Weiterarbeit wird das bestehende Arbeitsverhältnis unverändert fortgeführt. Damit bleiben die bisherigen Bedingungen gleich, zum Beispiel auch die Kündigungsfristen.
Die Voraussetzungen für eine Weiterbeschäftigung sind klar geregelt: Mitarbeitende müssen in den zwei Jahren vor dem Erreichen der Höchstaltersgrenze eine ausgezeichnete oder hervorragende Leistungsbeurteilung erhalten haben. Die Verlängerung erfolgt jeweils für ein Jahr und kann bis zu dreimal beantragt werden – also maximal bis zum 70. Lebensjahr.
Eine Weiterbeschäftigung ist jedoch nur möglich, wenn ein konkreter Bedarf seitens der Verwaltung besteht und die betroffene Person zustimmt. Für Tutorentätigkeiten kann die Weiterbeschäftigung auch außerhalb des regulären Stellenplans erfolgen. Dafür wird ein eigenes Kontingent festgelegt.

















