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Rom – Binnen 90 Tagen nach der normalen Abgabefrist kann bekanntlich eine verspätete Einkommens-Steuererklärung abgegeben werden. Nachdem die Frist für die Einkommenserklärung für 2018 am 30. November 2019 verfallen ist (REDDITI 2019), ergibt sich für die verspätete Erklärung der Termin von Montag, 2. März 2020. Die verspätete Erklärung gilt noch als gültige Erklärung; die mit größerer Verspätung ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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