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Bekanntlich müssen die rückgestellten Abfertigungsquoten jedes Jahr der Inflation angepasst, das heißt aufgewertet werden, und selbstverständlich unterliegen die Abfertigungen dann bei Auszahlung der Einkommensteuer.
Ab dem Jahr 2001 muss nun auch auf die jährliche Aufwertung, welche die Betriebe auf die angereiften Quoten des Vorjahres durchführen, Steuer gezahlt werden, welche dann die Abfertig...
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