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Am 3. Oktober hat die Regierung eine Notverordnung mit dringlichen Maßnahmen im Steuer- und Finanzbereich verabschiedet; dieses Gesetzesdekret ist vom Parlament mit Abänderungen in ein ordentliches Gesetz umgewandelt (Nr. 286 vom 24. November) und als Beiblatt zum Amtsblatt der Republik Nr. 277 vom 28. November veröffentlicht worden. Einen knappen Monat später hat der Landesverband für Kaufleute u...
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